BGH bestätigt lebenslange Haft für Solingen-Attentäter Issa H.
Bundesgerichtshof bestätigt lebenslange Haft für Issa H. nach tödlichem Messerangriff in Solingen
Der Bundesgerichtshof hat das lebenslange Urteil gegen Issa H. wegen eines tödlichen Messerangriffs auf ein Stadtfest in Solingen im Jahr 2024 bestätigt. Das Gericht wies seine Revision zurück und bestätigte damit das ursprüngliche Urteil wegen dreifachen Mordes und versuchten Mordes. Die Entscheidung markiert das rechtliche Ende eines Falls, der mit islamistischem Extremismus in Verbindung steht.
Der Angriff ereignete sich während eines Stadtfests in Solingen, wo Issa H. drei Menschen erstach und acht weitere verletzte. Sein erklärtes Ziel war es, so viele Besucher wie möglich zu töten, da er sie als Symbole der westlichen Gesellschaft betrachtete. Ermittler bestätigten später seine Loyalität zur dschihadistischen Gruppe „Islamischer Staat“ (IS) sowie seine Ablehnung liberaldemokratischer Werte.
Im September 2025 verurteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf Issa H. zu lebenslanger Haft ohne Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung – die höchste Strafe nach deutschem Recht. Das Gericht ordnete zudem eine anschließende Sicherungsverwahrung an, da von ihm weiterhin eine erhebliche Gefahr ausgehe. Das Urteil umfasste neun Fälle von versuchtem Mord sowie die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.
Der Bundesgerichtshof prüfte den Fall und fand keine Rechtsfehler in den vorherigen Verfahren. Mit der abgelehnten Revision ist das Urteil nun rechtskräftig und schließt das juristische Verfahren fast zwei Jahre nach dem Anschlag ab.
Issa H. wird eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne Aussicht auf Entlassung verbüßen, gefolgt von einer unbefristeten Sicherungsverwahrung. Das Urteil unterstreicht die Schwere seiner Taten und die Einschätzung des Gerichts, dass von ihm weiterhin eine Gefahr ausgeht. Der Fall ist damit rechtlich abgeschlossen.






