Bielefelder Paar entgeht knapp Betrug bei britischem Reiseantrag
Ein Paar aus Bielefeld entging nur knapp einem finanziellen Verlust durch eine betrügerische Website, als es einen Reiseantrag für Großbritannien stellte. Nach der Erkenntnis, dass es sich um eine Fälschung handelte, erstatteten sie am 13. März 2026 Anzeige bei der Polizei. Der Vorfall zeigt die Gefahren auf, die mit der Nutzung inoffizieller Plattformen für amtliche Reisedokumente verbunden sind.
Das Paar hatte vor, eine Electronic Travel Authorisation (ETA) zu beantragen – eine seit Anfang 2025 für die Einreise nach Großbritannien verpflichtende Genehmigung. Über eine Online-Suche stießen sie auf eine Website, auf der sie ihre persönlichen Daten sowie Kreditkarteninformationen eingaben. Beim Bezahlvorgang stieg die Gesamtgebühr plötzlich auf etwa 240 Euro an – ein Vielfaches der offiziellen Gebühr von 18,50 Euro pro Person.
Misstrauisch wegen der überhöhten Summe verweigerten sie die Transaktion und kontaktierten umgehend ihre Bank. Diese sperrte die Kreditkarte, um weiteren Betrug zu verhindern. Die offizielle ETA-Beantragung muss direkt über die britischen Behörden unter https://www.gov.uk/eta erfolgen.
Im Jahr 2025 wurden keine dokumentierten Fälle von ETA-Betrug gezielt gegen deutsche Reisende gemeldet. Dennoch rät die Verbraucherzentrale dazu, vor der Eingabe sensibler Daten die Seriosität einer Website zu prüfen.
Durch ihr schnelles Handeln vereitelten die Bielefelder den Betrugsversuch, bevor Geld abgebucht wurde. Ihr Fall unterstreicht, wie wichtig es ist, für Reiseerlaubnisse ausschließlich offizielle Regierungsseiten zu nutzen. Die Behörden warnen weiterhin davor, persönliche und finanzielle Daten unachtsam im Internet preiszugeben.






