Drei Personen lösen Großalarm an der Müngstener Brücke aus – Bahnverkehr stundenlang lahmgelegt
Etta SchollDrei Personen lösen Großalarm an der Müngstener Brücke aus – Bahnverkehr stundenlang lahmgelegt
Drei Personen betreten unbefugt Gelände an der Müngstener Brücke
Am Sonntag, dem 8. März, kurz nach Mittag, wurden drei Personen dabei beobachtet, wie sie sich unbefugt in der Nähe der Müngstener Brücke aufhielten. Der Vorfall zwang die Behörden, den Bahnverkehr für fast eine Stunde einzustellen, während Einsatzkräfte vor Ort waren. Zwei Erwachsene und ein Kind hatten das gesperrte Gleisgebiet betreten, woraufhin eine Großoperation ausgelöst wurde.
Augenzeugen bemerkten die Gruppe gegen 12:05 Uhr und alarmierten die Behörden. Innerhalb weniger Minuten trafen Bundespolizei, die Wuppertaler Polizei sowie Feuerwehrkräfte aus Solingen und Remscheid am Einsatzort ein. Die Bahnstrecke blieb zwischen 12:09 Uhr und 12:50 Uhr gesperrt, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Die Erwachsenen gaben später an, ihre Navigations-App habe sie über die Brücke geführt. Die Bundespolizei betonte jedoch, dass sichtbar angebrachte Verbotszeichen stets zu beachten seien. Infolgedessen leiteten die Beamten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die beiden Erwachsenen wegen unbefugten Betretens ein.
Der Einsatz verursachte erhebliche Kosten: Die Feuerwehr Solingen meldete Ausgaben in Höhe von etwa 656 Euro für Fahrzeuge und Personal. Die Wuppertaler Polizei berechnete jedem beteiligten Erwachsenen 118,50 Euro, während die Bundespolizei 99,60 Euro an Einsatzkosten verzeichnete. Die Stadt Solingen hat bereits einen offiziellen Kostenbescheid nach Landesrecht erlassen. Die Stadt Remscheid prüft derweil noch, ob sie ihre Auslagen zurückfordert – eine Entscheidung steht bisher jedoch aus.
Der Vorfall führte zu erheblichen Behinderungen, verzögerten Zügen und band unnötig Rettungskräfte. Die Behörden warnten eindringlich vor den Gefahren, die von unbefugtem Zutritt zu Bahnanlagen ausgehen. Die Kosten für den Einsatz müssen nun die Eindringlinge tragen, während die rechtlichen Schritte noch laufen.






