Düsseldorf weist Einsprüche gegen Stadtrats-Sitzverteilung zurück
Die Stadtverwaltung Düsseldorf hat drei Einsprüche gegen die Berechnung der Sitzverteilung im Stadtrat zurückgewiesen. Die Beschwerden richteten sich gegen die angewandte mathematische Methode zur Verteilung der Mandate. Drei Mitglieder des Wahlausschusses hatten Bedenken geäußert, doch die Behörden erklärten die Vorwürfe für rechtlich unbegründet.
Die Einsprüche stammten von den Wahlausschussmitgliedern Michael Kirbach, Anissa Saysay und Bodo Gilz, dem Fraktionsvorsitzenden der AfD im Stadtrat. Sie argumentierten, das Verfahren zur Sitzverteilung sei fehlerhaft, und forderten eine Überprüfung. Ihre Kritik bezog sich auf die Geschäftsordnung des Rates und die Ausschussregeln, die die Verwaltung im Nachhinein als nicht relevant für diesen Fall einstufte.
Nach dem Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalens können Wähler oder Parteien Wahlergebnisse innerhalb eines Monats anfechten, wenn sie deren Richtigkeit anzweifeln. Der Wahlprüfungsausschuss prüft solche Einsprüche zunächst vor. In diesem Fall kam die Verwaltung zu dem Schluss, dass den Beschwerden die notwendige rechtliche Grundlage fehle.
Der nächste Schritt liegt nun beim neu gewählten Stadtrat. Eine endgültige Entscheidung über die Einsprüche wird nach der konstituierenden Sitzung fallen, in der die neue Ratsvertretung die Erkenntnisse prüfen wird.
Die Einsprüche wurden vorerst zurückgestellt, doch das Verfahren ist damit noch nicht abgeschlossen. Der neue Stadtrat wird den Fall nach seiner ersten offiziellen Sitzung erneut bewerten. Bis dahin bleibt die Sitzverteilung wie ursprünglich berechnet bestehen.






