EU-Datengesetz in Deutschland: Warum der zahnlose Tiger noch wartet
Alexander MälzerEU-Datengesetz in Deutschland: Warum der zahnlose Tiger noch wartet
Deutschlands Datengesetz-Umsetzungsgesetz bleibt unvollendet – EU-Datengesetz ohne Durchsetzungskraft
Das deutsche Datengesetz-Durchführungsgesetz (DADG), das zentrale Vorschriften des EU-Datengesetzes in nationales Recht umsetzen soll, liegt weiterhin auf Eis. Der Entwurf zielt darauf ab, Zuständigkeiten und Sanktionen zu klären, hat jedoch noch keine endgültige Freigabe erhalten. Bis dahin herrscht für Unternehmen Rechtsunsicherheit über die genauen Compliance-Anforderungen.
Obwohl das EU-Datengesetz vor wenigen Wochen in Kraft getreten ist, bleibt seine praktische Wirkung in Deutschland begrenzt. Ohne das DADG fehlt es an Durchsetzungsmechanismen – Kritiker sprechen von einem "zahnlosen Tiger".
Laut Entwurf soll die Bundesnetzagentur (BNetzA) die federführende Rolle bei der Umsetzung des Datengesetzes übernehmen. Ihre erweiterten Befugnisse umfassen die Zulassung von Schlichtungsstellen, die Durchsetzung von Artikel 38 des Datengesetzes, Ermittlungen sowie die Einleitung von Bußgeldverfahren. Dieser zentralisierte Ansatz macht die BNetzA zur Hauptansprechpartnerin für Unternehmen.
Die Aufsicht über den Datenschutz geht hingegen an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) über. Die Bundesregierung bündelt damit die Kompetenzen auf Bundesebene und schwächt die Rolle der Landesdatenschutzbehörden. Begründet wird dies mit der Notwendigkeit einer einheitlichen Rechtsauslegung und klareren Vorgaben für Unternehmen.
Der BfDI bleibt zudem für Verstöße gegen die DSGVO zuständig und wendet das bestehende Sanktionssystem an. Neu eingeführt wird im DADG ein gestuftes Bußgeldsystem für Verstöße gegen das Datengesetz: Die Strafen reichen von 50.000 Euro bis zu 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bei Unternehmen mit einem Umsatz von über 250 Millionen Euro.
Sobald das DADG verabschiedet ist, tritt es am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Damit wäre die Aufgabenteilung zwischen BNetzA, BfDI und branchenspezifischen Behörden klar geregelt. Der Entwurf sieht schärfere Kontrollmechanismen und höhere Strafen bei Nichteinhaltung vor. Unternehmen warten auf die finale Fassung, um ihre Pflichten aus dem Datengesetz genau zu kennen. Bis dahin bleibt die rechtliche Unsicherheit bestehen – und verzögert die vollständige Umsetzung der EU-Vorgaben in Deutschland.






