Herbstfortbildung in Ibbenbüren klärt Standesbeamte über neues Namensrecht auf
Etta SchollHerbstfortbildung in Ibbenbüren klärt Standesbeamte über neues Namensrecht auf
Fortbildung für Standesbeamte im Herbst in Ibbenbüren
Am 9. Oktober 2025 fand in Ibbenbüren eine Herbstfortbildung für Standesbeamte statt. Rund 60 Mitarbeiter aus dem gesamten Kreis trafen sich in der Feuerwehr- und Rettungswache, um sich über Neuerungen im Namensrecht und das Selbstbestimmungsgesetz zu informieren. Die Veranstaltung wurde von Fachleuten des Berufsverbandes der Standesbeamten in Westfalen-Lippe geleitet.
Bürgermeister Dr. Marc Schrameyer und Markus Mergenschröer, Leiter des Ibbenbürener Bürgerbüros, eröffneten die Sitzung. Sie begrüßten die Teilnehmenden, bevor sie das Wort an die Referenten übergaben.
Stephanie Max und Rolf Becker, Vertreter des Landesverbandes, moderierten die Diskussionen. Im Mittelpunkt standen die jüngsten Änderungen im Namensrecht, die verheirateten Paaren nun mehr Flexibilität bei der Wahl des Nachnamens bieten.
Die Fortbildung behandelte zudem praktische Herausforderungen, mit denen Standesbeamte bei der Anwendung der neuen Regelungen konfrontiert sein könnten. Fragen zur Umsetzung und konkrete Fallbeispiele wurden ausführlich erörtert.
Die Veranstaltung vermittelte den Standesbeamten aktuelles Wissen zu den gesetzlichen Änderungen, die ihre Arbeit beeinflussen. Das überarbeitete Namensrecht und das Selbstbestimmungsgesetz werden künftig maßgeblich bestimmen, wie Namen im Kreis erfasst und bearbeitet werden. Die Teilnehmer verließen die Fortbildung mit klareren Handlungsanweisungen für ihren Berufsalltag.






