Kommunale Beteiligung an Erneuerbare-Energien-Projekten wird zum Bürokratie-Dschungel für Betreiber
Etta SchollKommunale Beteiligung an Erneuerbare-Energien-Projekten wird zum Bürokratie-Dschungel für Betreiber
Immer mehr Bundesländer in Deutschland haben eigene Gesetze für die kommunale Beteiligung an Erneuerbare-Energien-Projekten eingeführt. Diese Regelungen erhöhen die Komplexität für Betreiber, die nun mit Risiken falscher Berechnungen und rechtlich unsicherer Verträge konfrontiert sind. Nordrhein-Westfalen gehörte zu den ersten Ländern, die solche Vorschriften umsetzten – inklusive Strafen bei Nichteinhaltung.
Nach Bundesrecht ermöglicht Paragraf 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eine freiwillige Abgabe von bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde an Gemeinden. Doch viele Länder haben diesen Betrag überschritten und machen Zahlungen für Standortgemeinden zur Pflicht. In Nordrhein-Westfalen gilt die finanzielle Beteiligung dabei nur für Windenergieanlagen, nicht für Photovoltaik-Projekte.
Betreiber, die ihre Ersatzbeteiligungspflichten nach Paragraf 8 des Bürgerenergiegesetzes nicht erfüllen, müssen eine Ausgleichsabgabe von 0,8 Cent pro Kilowattstunde zahlen. Das Unternehmen Node Energy berichtet von ähnlichen Strafen für die Nichteinhaltung der kommunalen Beteiligungsvorgaben. Mit der Softwarelösung „opti.node“ unterstützt das Unternehmen die vertragliche Abwicklung und Abrechnung für rund 2.800 Anlagen.
Wie Matthias Karger, Geschäftsführer von Node Energy, betont, können automatisierte Fristen- und Prozesskontrollen Verzögerungen oder Fehler bei Anträgen verhindern. Viele Bundesländer haben ihre Gesetze an Paragraf 6 EEG angelehnt, wobei die Abrechnung auf Basis der Kilowattstunden-Erzeugung erfolgt.
Die neuen Regelungen bedeuten für Betreiber einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Bei Verstößen drohen empfindliche finanzielle Sanktionen. Softwarelösungen wie „opti.node“ sollen Unternehmen helfen, diese Anforderungen effizient zu bewältigen.






