Mordprozess in Neuss: Ukrainer bestreitet Beteiligung am Tod eines Obdachlosen
Etta SchollTod eines Obdachlosen - Angeklagter bestreitet Vorwürfe - Mordprozess in Neuss: Ukrainer bestreitet Beteiligung am Tod eines Obdachlosen
In Neuss steht ein 46-jähriger Ukrainer mit griechischem Pass wegen gemeinschaftlichen Mordes vor Gericht. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht der gewaltsame Tod eines 56-jährigen Obdachlosen. Der Angeklagte bestreitet jede Beteiligung an der Tat, räumt jedoch ein, während des Vorfalls anwesend gewesen zu sein.
Der mutmaßliche Mittäter, ein 39-jähriger Mann, nahm sich während der Untersuchungshaft das Leben. Das Gericht hat weitere Verhandlungstermine bis Mitte Dezember angesetzt, um die Umstände zu klären, die zum Tod des Opfers führten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten und dem 39-Jährigen vor, das Opfer gemeinsam angegriffen zu haben. Laut Anklageschrift soll der ältere Mann zuerst zugeschlagen haben, woraufhin sich der Angeklagte an der Attacke beteiligt habe. Beide werden beschuldigt, den schwer verletzten Mann später zurück in sein Zelt gebracht zu haben.
Die Schilderung des Angeklagten weicht davon ab. Er erklärte, das Opfer habe mit dem 39-Jährigen Streit um einen Zeltplatz am Rheinufer gehabt. Zudem behauptet er, der Mann habe sich seine Verletzungen durch mehrfache Stürze zugezogen – nicht durch eine Schlägerei. Der Angeklagte gab zu, dem Verletzten nach der Auseinandersetzung geholfen zu haben, bestreitet jedoch, an dessen Tod beteiligt gewesen zu sein.
Der Prozess findet vor dem Hintergrund wachsender öffentlicher Besorgnis über Gewalt gegen Obdachlose in Deutschland statt. Prominente Fälle wie der tödliche Angriff in Berlin 2023 lösten Proteste und Forderungen nach besserem Schutz aus. Polizeistatistiken verzeichnen einen Anstieg dokumentierter Angriffe von 150 im Jahr 2021 auf über 250 im Jahr 2025. Medien wie Der Spiegel und die Tagesschau berichteten ausführlich über das Problem.
Fünf weitere Verhandlungstage sind vorgesehen, um Zeugenaussagen und forensische Beweise zu prüfen. Das Gericht muss klären, ob das Handeln des Angeklagten zum Tod des Opfers beitrug oder ob die Verletzungen andere Ursachen hatten. Bis zu einem Urteil werden zusätzliche Sitzungen stattfinden. Der Angeklagte beteuert seine Unschuld, während die Staatsanwaltschaft ihm eine direkte Rolle bei dem Angriff vorwirft. Der Fall stößt auf besonderes Interesse angesichts der zunehmenden Gewalt gegen schutzbedürftige Gruppen in Deutschland.






