NRW lockert Schulbuch-Vergabe: Kommunen erhalten mehr Entscheidungsfreiheit ab 2026
Alexander MälzerNRW lockert Schulbuch-Vergabe: Kommunen erhalten mehr Entscheidungsfreiheit ab 2026
Nordrhein-Westfalen aktualisiert Vergaberegeln für Schulbücher – mehr Flexibilität für Kommunen
Nordrhein-Westfalen hat seine Beschaffungsvorschriften für Schulbücher überarbeitet und eine neue Regelung in die Gemeindeordnung aufgenommen. Die Änderungen, die ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten, sollen Bürokratie abbauen und den lokalen Behörden mehr Spielraum einräumen. Verlage und Buchhändler zeigen sich zwar grundsätzlich zufrieden, doch einige Details bleiben noch auslegungsbedürftig.
Die Landesregierung hat mit § 75a der Gemeindeordnung die Pflicht für Kommunen aufgehoben, sich an die Unterschwellenvergabeverordnung oder ergänzende Haushaltsregelungen zu halten. Stattdessen gelten nun allgemeine Vergabegrundsätze, wobei die Gemeinderäte in eigenen Satzungen eigenständige Verfahren festlegen können.
Die Reform schafft starre Wertgrenzen ab und ermöglicht es den Kommunen, Aufträge – potenziell bis zu 216.000 Euro – direkt zu vergeben, ohne formelle Ausschreibungsverfahren. Allerdings enthalten die neuen Regeln keine konkreten Vorgaben zu Abläufen oder Obergrenzen, sodass die Umsetzung im Ermessen der Kommunen liegt.
Ein Faktenblatt mit den wichtigsten Änderungen wurde veröffentlicht, doch bleiben einige Fragen offen. Da die Gemeinden die Regelungen noch anpassen können, könnte sich die praktische Auswirkung regional unterscheiden. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßt den Schritt als Chance, Bürokratie abzubauen und lokale Buchhandlungen zu stärken.
Buchhandlungen werden dazu aufgerufen, sich proaktiv mit kommunalen Vertretern und Schulbehörden in Verbindung zu setzen, um praxisnahe Beschaffungslösungen voranzutreiben und die weitere Entwicklung der Regelungen zu verfolgen. Bei Rückfragen steht Alexander Kleine ([email protected]) als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Reform verlagert die Entscheidungshoheit auf die Kommunen und gibt ihnen mehr Gestaltungsfreiheit bei der Schulbuchbeschaffung. Zwar zielen die Änderungen auf eine Vereinfachung der Prozesse ab, doch ihr konkreter Nutzen hängt davon ab, wie die einzelnen Gemeinden die neuen Spielräume nutzen. Der Übergang beginnt am 1. Januar 2026, wobei mit weiteren Anpassungen zu rechnen ist, sobald die Räte ihre Vorgehensweisen präzisieren.






