Rheinberg feiert Sieg: Regionalplan Ruhr für rechtswidrig erklärt
Die Stadt Rheinberg begrüßt ein Gerichtsurteil, das den gesamten Regionalplan Ruhr für rechtswidrig erklärt hat. Die Entscheidung folgt auf eine Klage gegen die Regelungen zu Abgrabungsgebieten, die Rheinberg und andere Kommunen vehement abgelehnt hatten.
Rheinberg, gemeinsam mit dem Kreis Wesel und benachbarten Städten, hatte sich gegen die geplante Ausweitung der Abgrabungsflächen ausgesprochen. Bürgermeister Philipp Richter argumentierte, die Stadt habe bereits jahrelang unter den Belastungen durch Kies- und Sandabbau gelitten. Er forderte eine ausgewogene Planung, um Anwohner, Natur und Landschaft im Niederrhein zu schützen.
Mit dem Urteil ist der Regionalplan nun ungültig, die schriftliche Begründung steht jedoch noch aus. Der Kreis Wesel und die betroffenen Kommunen werden das Urteil prüfen, um die genauen Konsequenzen zu verstehen. Rheinberg hat zugesagt, sich an den nächsten Schritten zu beteiligen, um lokale Interessen und den Umweltschutz in der künftigen Regionalplanung zu wahren.
Die für rechtswidrig erklärte Regelung stoppt vorerst die Ausweitung der Abgrabungsgebiete. Rheinberg und seine Partner werden die Auswirkungen des Urteils weiter analysieren. Ihr Fokus bleibt darauf, weitere Schäden für die Gemeinschaft und die umliegende Landschaft zu verhindern.






