07 June 2026, 12:19

Selbstbestimmungsgesetz: Über 25.000 Geschlechtsänderungen – doch Missbrauch sorgt für Streit

Standesaemter sollen Missbrauch stoppen

Selbstbestimmungsgesetz: Über 25.000 Geschlechtsänderungen – doch Missbrauch sorgt für Streit

Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes im November 2024 haben in Deutschland über 25.000 Menschen ihr Geschlecht rechtlich ändern lassen. Das von der Ampelkoalition beschlossene Gesetz sieht vor, dass dafür lediglich eine einfache Erklärung beim Standesamt erforderlich ist – auf Gutachten oder fachliche Stellungnahmen wird verzichtet. Nun fordern CDU-Minister Nachbesserungen, um dem sogenannten „offensichtlichen Missbrauch“ des Systems entgegenzuwirken.

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Das aktuelle Gesetz ermöglicht es Personen, ihr rechtliches Geschlecht und ihren Namen mit minimalem bürokratischem Aufwand anzupassen. Doch einige Fälle haben Bedenken ausgelöst. So wurde in Würzburg die Geschlechts- und Namensänderung einer Familie rückgängig gemacht, nachdem Behörden einen Missbrauch festgestellt hatten. Ein weiterer Vorfall betrifft einen Kriminalbeamten in Nordrhein-Westfalen, der sein Geschlecht änderte, um sich im Rahmen eines Frauenförderprogramms bei einer Beförderung Vorteile zu verschaffen.

Ein besonders extremer Fall ist der des Neonazis Sven Liebich, der sich nach den neuen Regelungen offiziell in Marla-Svenja Liebich umbenennen ließ. Liebich strebt nun eine Verlegung in eine Frauenhaftanstalt an. Die Standesämter haben derzeit jedoch keine Befugnis, verdächtige Änderungen von vornherein zu blockieren – sie können erst im Nachhinein aktiv werden.

Die CDU-Minister lehnen das Selbstbestimmungsgesetz an sich nicht ab. Stattdessen schlagen sie vor, den Standesämtern die Möglichkeit zu geben, bei klaren Missbrauchsfällen Änderungen abzulehnen. Solche Fälle sollten dann an ein Gericht oder eine zentrale Prüfstelle weitergeleitet werden. Ihr Änderungsantrag sieht zudem vor, nachträgliche Korrekturen in Personenstandsregistern ausdrücklich zuzulassen und damit eine Lücke im bestehenden Gesetz zu schließen.

Würden die geplanten Änderungen umgesetzt, könnten Behörden bereits vor der Bearbeitung betrügerischer Geschlechtsänderungen eingreifen. Ziel der CDU ist es, die Zugänglichkeit des Gesetzes zu erhalten, gleichzeitig aber Missbrauch zu verhindern. Seit Ende 2024 haben bereits über 25.000 Menschen von der Regelung Gebrauch gemacht – die Debatte über notwendige Schutzmechanismen dauert indes an.

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