Sparkassen-Einbruch in Gelsenkirchen: Erste Entschädigungen für Opfer des spektakulären Raubs
Slavko HartungSparkassen-Einbruch in Gelsenkirchen: Erste Entschädigungen für Opfer des spektakulären Raubs
Opfer des Dezember-Einbruchs bei der Sparkasse Gelsenkirchen-Buer erhalten erste Entschädigungen
Die Geschädigten des spektakulären Einbruchs im Dezember bei der Sparkasse Gelsenkirchen-Buer beginnen, Entschädigungszahlungen zu erhalten. Die Diebe hatten damals fast alle 3.250 Schließfächer der Filiale aufgebrochen und vielen Kunden erhebliche Verluste beschert. Nun wurden erste Auszahlungen über die Hausratversicherung abgewickelt.
Der Raub ereignete sich Ende Dezember, als nahezu jedes Schließfach in der Filiale Gelsenkirchen-Buer gewaltsam geöffnet wurde. Zwar bietet die Sparkasse eine zusätzliche Versicherung von rund 10.300 Euro pro Fach, doch viele Betroffene verfügten nicht über eine ausreichende Zusatzpolice in ihrer Hausratversicherung, um die Verluste abwdecken zu können.
Mittlerweile haben Anwälte ihren Mandanten geholfen, Teile der Schäden erstattet zu bekommen. Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann erzielte für elf geschädigte Kunden insgesamt etwa 250.000 Euro an Entschädigungen. Die Anwälte Ralf Bürger und Christian Dreier erreichten für einen weiteren Mandanten rund 20.000 Euro. Im Durchschnitt erhielten die Opfer etwas mehr als 22.000 Euro pro Fall.
Entscheidend für erfolgreiche Forderungen war eine lückenlose Dokumentation der Wertgegenstände. Ohne Nachweise hatten viele Betroffene kaum eine Chance auf Schadensersatz. Mittlerweile wurden zwei Klagen gegen die Sparkasse beim Landgericht Essen eingereicht, um weitere Haftungsfragen zu klären.
Die ersten Auszahlungen bedeuten für die Opfer einen wichtigen Schritt. Dennoch haben längst nicht alle Geschädigten eine vollständige Entschädigung erhalten – insbesondere jene ohne ausreichenden Versicherungsschutz. Die laufenden Prozesse könnten klären, ob die Sparkasse für weitere Verluste haften muss.






