08 June 2026, 22:24

Stichwahl in Bergisch Gladbach: Wichtige Fristen für Brief- und Präsenzwähler

Wiederholungswahl am Sonntag, 28. September 2025 - Wichtige Informationen

Stichwahl in Bergisch Gladbach: Wichtige Fristen für Brief- und Präsenzwähler

Stichwahl um das Bürgermeisteramt in Bergisch Gladbach und die Position des Landrats im Rheinisch-Bergischen Kreis findet am Sonntag, 28. September 2025, statt

Wählerinnen und Wähler, die sich vor der ursprünglichen Kommunalwahl am 14. September für eine Briefwahl entschieden haben, dürfen diesmal nicht persönlich ihre Stimme abgeben.

Die Wahllokale öffnen am Wahlsonntag um 8 Uhr und schließen um 18 Uhr. Unschlüssige, wo sie wählen müssen, können die Informationen auf der Website der Stadt nachschlagen oder sich beim Wahlamt telefonisch erkundigen.

Briefwahlunterlagen müssen bis Sonntag, 18 Uhr, entweder über die städtischen Briefkästen oder direkt im zentralen Wahlamt eingereicht werden. Wer seine Unterlagen noch nicht erhalten hat, kann das Problem bis Samstag, 27. September, 12 Uhr, melden und Ersatz anfordern.

Anträge auf Briefwahl sind weiterhin im direkten Wahlamt der Stadt möglich, sofern ein gültiger Personalausweis vorgelegt wird. Bei plötzlicher Erkrankung ermöglichen ein ärztliches Attest und eine Vollmacht für einen Bevollmächtigten noch kurzfristige Anträge bis 15 Uhr am Wahltag selbst.

Die Unterlagen für die Stichwahl werden automatisch am Montag, 22. September, per Post verschickt. Wähler können beim Wahlamt unter der Nummer 02202-14-2888 nachfragen, ob für sie eine Briefwahl beantragt wurde.

Die Stichwahl entscheidet sowohl über das Amt des Bürgermeisters von Bergisch Gladbach als auch über die Position des Landrats im Rheinisch-Bergischen Kreis. Die Wähler müssen die Regeln für Brief- oder Präsenzwahl beachten – mit strengen Fristen für Anträge und Rückgaben.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones
Quelle