Stichwahl in Düren: Bis 26. September Briefwahlunterlagen beantragen
Stichwahl um das Amt des Landrats findet am 28. September 2025 in Düren statt
Wahlberechtigte, die bereits an der ersten Wahl am 14. September teilgenommen haben, können für die Stichwahl denselben Wahlbenachrichtigungsbrief verwenden. Die Briefwahl bleibt möglich – Unterlagen werden automatisch an diejenigen verschickt, die sie bereits früher beantragt hatten.
Noch bis zum 26. September, 15:00 Uhr, können Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen beantragen. Anträge lassen sich online per QR-Code, schriftlich oder über die Website der Stadt einreichen. Jeder Antrag muss persönliche Angaben, eine Unterschrift und die aktuelle Anschrift enthalten. In Haushalten mit mehreren Wahlberechtigten muss jede Person ihre Daten und Unterschrift separat einreichen.
Die Briefwahlunterlagen sollten bis Anfang nächster Woche eintreffen. Falls sie nicht ankommen, wird empfohlen, sich umgehend mit dem Wahlamt Düren in Verbindung zu setzen. Das Amt steht auch für allgemeine Fragen zum Wahlverfahren zur Verfügung.
Für Wähler, die vor Ort abstimmen, gelten dieselben Wahllokale wie am 14. September. Zur Stimmabgabe ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Auf der Website der Stadt finden sich weitere Informationen, darunter FAQs zu Brief- und Urnenwahl.
Die Stichwahl entscheidet über die endgültige Besetzung des Landratsamts. Wer Briefwahlunterlagen benötigt, hat bis zum 26. September Zeit, diese zu beantragen. Bei offenen Fragen bietet das Wahlamt weiterhin Unterstützung an.






