27 April 2026, 16:29

Taylor Swift und McConaughey kämpfen mit Markenrechten gegen KI-Missbrauch ihrer Stimmen

Ein Mann in Anzug und Krawatte spricht in ein Mikrofon an einem Rednerpult, wahrscheinlich um die Genehmigung eines Gesetzes zur Verbots des Internets durch die Regierung zu verkünden.

Taylor Swift und McConaughey kämpfen mit Markenrechten gegen KI-Missbrauch ihrer Stimmen

Prominente setzen auf Markenrechte, um sich vor unberechtigter KI-Nutzung zu schützen. Sowohl Taylor Swift als auch Matthew McConaughey haben kürzlich neue Anträge eingereicht – und testen damit die rechtlichen Grenzen im digitalen Zeitalter. Ihre Schritte unterstreichen die wachsende Sorge vor gefälschten Inhalten und Stimmklonen.

Taylor Swifts Firma TAS Rights Management reichte am 24. April 2023 drei Markenanmeldungen ein. Zwei davon betreffen Klangmarken – ihre charakteristischen Sätze "Hey, hier ist Taylor Swift" und "Hey, ich bin's, Taylor" –, während die dritte ein bestimmtes Foto der Sängerin schützt. Der Fachanwalt für geistiges Eigentum, Josh Gerben, entdeckte die Anmeldungen als Erster.

Ihr Abbild wurde bereits in KI-generierten Fälschungen missbraucht, darunter Deepfake-Pornografie und unautorisierte Chatbot-Stimmen von Meta. Solche Vorfälle treiben Künstler dazu, nach stärkerem rechtlichem Schutz zu suchen.

Auch Matthew McConaughey sicherte sich 2025 acht Markenrechte, darunter eine Klangmarke für seinen ikonischen Spruch "Alles klar, alles klar, alles klar!". Traditionell decken Markenrechte nicht die allgemeine Stimme oder Persönlichkeit einer Person ab, doch diese Fälle könnten die Rechtslage verändern.

Bundesgerichte könnten zu zentralen Schauplätzen solcher Streitigkeiten werden. Klagen wegen Markenverletzungen könnten die unberechtigte Nutzung von Bild, Stimme oder markanten Sprüchen einer Person eindämmen – besonders angesichts des Fortschritts der KI-Technologie.

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Die Anträge von Swift und McConaughey markieren einen Wandel darin, wie Prominente ihre Identität verteidigen. Sollten sie erfolgreich sein, könnten ihre Fälle Präzedenzfälle für künftige Rechtsstreitigkeiten über KI-generierte Inhalte schaffen. Bundesgerichte müssen bald entscheiden, wie weit der Markenschutz bei der Bewahrung der persönlichen Identität reichen kann.

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