07 April 2026, 22:25

Verbraucher fallen auf dubiose Telekom-Verträge mit 1N Telecom herein – jetzt droht Inkasso

Plakat mit Text und Logo, das versteckte Gebühren in Rechnungen zeigt, die Familien Hunderte von Dollar monatlich kosten können.

Verbraucher fallen auf dubiose Telekom-Verträge mit 1N Telecom herein – jetzt droht Inkasso

Verbraucher in ganz Deutschland berichten von unerwarteten Zahlungsforderungen eines Unternehmens, bei dem sie sich nie bewusst angemeldet haben. Viele von ihnen waren ursprünglich Kunden der Deutschen Telekom und glaubten, sie würden lediglich ihre bestehenden Verträge verlängern. Stattdessen fanden sie sich in Verträgen mit 1N Telecom wieder – und sehen sich nun aggressiven Inkassoversuchen ausgesetzt.

Das Problem begann, als Kunden Unterlagen unterzeichneten, die sie für routinemäßige Vertragsverlängerungen hielten. Ohne ihr Wissen beendeten diese Dokumente ihren ursprünglichen Telekom-Service und ersetzten ihn durch einen neuen Vertrag mit 1N Telecom. Einige bemerkten den Wechsel erst, als sie Rechnungen oder unerwünschte Werbung des Unternehmens erhielten.

Mittlerweile hat 1N Telecom seine strittigen Forderungen an TPI Investment verkauft, das nun von ehemaligen Kunden hohe Summen einfordert. Betroffene berichten von Vergleichsangeboten über 200 Euro, verbunden mit der Drohung, dass die Forderungen bei Ablehnung noch steigen würden. Viele wurden zudem vor den Zahlungsaufforderungen mit gefälschten Gewinnspielbenachrichtigungen und aufdringlicher Werbung überhäuft.

Die Verbraucherzentrale Sachsen verurteilt diese Methoden als schamlos und rechtlich haltlos. Heike Teubner, Leiterin der Beratungsstelle in Auerbach, rät Verbrauchern, die Forderungen kategorisch abzulehnen und nicht aus Angst zu zahlen. Sie betont, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von 1N Telecom – die in Papierform nur über einen Internetlink zugänglich waren – nach deutschem Recht unwirksam sind.

Ende 2024 urteilte das Landgericht Leipzig in einem ähnlichen Fall zugunsten eines Beklagten. Das Gericht bestätigte, dass bei einem strittigen Tarifwechsel zu 1N Telecom kein rechtlich wirksamer Vertrag zustande gekommen war. Dennoch forderte das Unternehmen weiterhin Zahlungen von bis zu 500 Euro, selbst nachdem Kunden die Verträge widerrufen oder angefochten hatten.

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Das Leipziger Urteil schafft einen Präzedenzfall für betroffene Verbraucher und unterstreicht, dass viele dieser Verträge keine rechtliche Grundlage haben. Da TPI Investment die Inkassomaßnahmen nun verschärft, raten Experten den Betroffenen, rechtlichen Beistand zu suchen, statt zu zahlen. Die Verbraucherzentrale Sachsen bleibt standhaft: Diese Forderungen gehören angefochten – nicht bedient.

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