Windpark im Hochsauerlandkreis: Gericht weist Klagen von Drachenfliegern ab
Slavko HartungParagliding Club Fails in Lawsuit Against Wind Turbine in North Rhine-Westphalia - Windpark im Hochsauerlandkreis: Gericht weist Klagen von Drachenfliegern ab
Ein Drachen- und Gleitschirmflugverein in Nordrhein-Westfalen hat seinen Rechtsstreit gegen ein Windkraftprojekt verloren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) wies den Eilantrag des Vereins ab und ebnete damit den Weg für den Bau des Windparks im Hochsauerlandkreis. Laut Urteil kann die Anlage in etwa 550 Metern Entfernung von der Startrampe des Vereins errichtet werden.
Der Verein hatte argumentiert, die Windkraftanlage berge erhebliche Sicherheitsrisiken und schränke die Flugaktivitäten unzumutbar ein. Die Struktur werde den Betrieb stören und Piloten gefährden, so die Befürchtung. Das OVG sah jedoch keine Belege dafür, dass das Projekt die Zukunft des Vereins bedrohe.
Zudem stellte das Gericht fest, dass der Verein ordnungsgemäß in das Planungsverfahren einbezogen worden sei. Behörden hatten zuvor festgehalten, dass Flüge bei Windgeschwindigkeiten unter 20 Kilometern pro Stunde weiterhin sicher möglich seien. Mit dieser Entscheidung kann der Windpark nun wie geplant umgesetzt werden.
In den vergangenen fünf Jahren gab es in der Region keine dokumentierten vergleichbaren Konflikte zwischen Windkraftanlagen und Gleitschirm- oder Drachenflugvereinen.
Da die rechtliche Klärung nun abgeschlossen ist, wird der Windpark im Hochsauerlandkreis gebaut. Das Urteil ermöglicht die Umsetzung des Projekts ohne weitere Verzögerungen. Der Verein muss sich nun an die Nähe der Anlage zu seiner Startrampe anpassen.






