Drachenflieger scheitern mit Eilantrag gegen neue Windräder - Windpark in NRW: Gericht weist Klage von Gleitschirmfliegern ab
Drachensegler- und Gleitschirmclub in Nordrhein-Westfalen scheitert mit Klage gegen Windpark
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Eilantrag eines Drachen- und Gleitschirmflugvereins in Nordrhein-Westfalen gegen den Bau eines nahegelegenen Windparks abgewiesen. Die Richter sahen keine ernsthafte Gefahr für den Flugbetrieb durch die geplanten Anlagen. Damit kann der Bau von sechs Windkraftanlagen in der Nähe von Meschede wie vorgesehen voranschreiten.
Der Verein mit fast 800 Mitgliedern und rund 1.000 Starts pro Jahr hatte argumentiert, die Windräder würden gefährliche Turbulenzen erzeugen und den Flugbetrieb einschränken. Sein Fluggelände zählt zu den meistfrequentierten der Region. Das Gericht fand jedoch keine Belege dafür, dass die Anlagen bei Windgeschwindigkeiten unter 20 km/h riskante Bedingungen schaffen würden.
Bei Windstärken über 30 km/h sind Flüge aus Sicherheitsgründen ohnehin bereits untersagt – unabhängig vom Windpark. Zudem verwies das Gericht darauf, dass der Verein im Genehmigungsverfahren angehört worden war und das Gelände in einer nach Landesplanung ausgewiesenen Zone für Windenergie liegt.
Die Richter wiesen die Befürchtung zurück, die Windräder könnten die Existenz des Vereins gefährden. Sie kamen zu dem Schluss, dass Betriebseinschränkungen minimal ausfallen und die Turbulenzrisiken bei höheren Windgeschwindigkeiten nicht belegt seien.
Mit dem Urteil ist der Weg für den Bau des sechs Windräder umfassenden Parks frei. Der Verein muss sich nun an die neuen Gegebenheiten anpassen, kann den Flugbetrieb aber unter den bestehenden Sicherheitsvorschriften fortsetzen. Die Entscheidung unterstreicht die landesplanerische Ausweisung des Gebiets für die Erzeugung erneuerbarer Energien.






