Zoll deckt illegale Beschäftigung und Sozialbetrug in Borkener Gastronomie auf
Slavko HartungZoll deckt illegale Beschäftigung und Sozialbetrug in Borkener Gastronomie auf
Zollbeamte in Münster haben in Gastronomiebetrieben des Kreises Borken Kontrollen durchgeführt. Die Überprüfungen fanden am 31. August 2025 statt und deckten dabei zahlreiche Verstöße gegen geltendes Recht auf. Im Fokus standen illegale Beschäftigung sowie Verstöße im Bereich der Sozialversicherung.
Neun Mitarbeiter des Hauptzollamts Münster besuchten mehrere Betriebe. In einem ersten Lokal wurde ein 68-jähriger Arbeitnehmer ohne gültige Aufenthaltserlaubnis angetroffen. In einem weiteren Restaurant stellten die Prüfer einen Mann ohne Aufenthaltsgenehmigung fest, zwei Beschäftigte, die nicht sozialversicherungspflichtig gemeldet waren, sowie einen Mitarbeiter, der nicht den Mindestlohn erhielt.
In einem dritten Betrieb arbeiteten Angestellte ohne Anmeldung bei der Sozialversicherung. Zwei von ihnen verfügten zudem über keine gültigen Ausweispapiere. Gegen einen Mitarbeiter, der sich weigerte, Auskunft zu geben, wurde zudem ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Die Aktion wurde vom Hauptzollamt Münster mit Sitz in Gronau geleitet. Goswin Brehe, Leiter der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), betonte die Bedeutung solcher Kontrollen. Diese dienten dem Schutz ehrlicher Unternehmen vor unfairem Wettbewerb, so Brehe.
Die Überprüfungen förderten weitverbreitete Missstände zutage, darunter illegaler Aufenthalt, nicht angemeldete Beschäftigungsverhältnisse und Verstöße gegen Mindestlohnregelungen. Für Rückfragen steht Verena John als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Das Hauptzollamt ist zudem telefonisch unter 0251/4814-1306 oder per E-Mail unter [email protected] erreichbar.






