89,38 Euro entfachen Grundsatzstreit um Rezepturarzneimittel vor Gericht
Slavko Hartung89,38 Euro entfachen Grundsatzstreit um Rezepturarzneimittel vor Gericht
Ein Rechtsstreit über die Abrechnung von Rezepturarzneimitteln ist nun vor dem Bundessozialgericht gelandet. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen eine Apotheke und die Krankenkasse AOK Nordwest – und damit 89,38 Euro, die eine grundsätzliche Debatte über die Abrechnung teilverbrauchter Packungen entfacht haben. Das Urteil könnte die künftige Abrechnungspraxis von Fertigarzneimitteln in Rezepturen nachhaltig verändern.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat sich bereits auf die Seite der Krankenkassen gestellt und schlägt neue Regelungen vor, die eine Abrechnung nur noch für die tatsächlich verwendete Menge pro Rezept vorschreiben.
Ausgelöst wurde der Streit durch elf Rezepturen aus den Jahren 2018 und 2019, bei denen die Apotheke Behandlungen mit den Wirkstoffen Mitosyl und Neribas herstellte. Die AOK Nordwest forderte später 112 Euro zurück und argumentierte, dass nur der Anteil der tatsächlich genutzten Salbe – und nicht die Kosten einer neuen Tube – in Rechnung gestellt werden dürfe. Zudem beanspruchte die Kasse Rückforderungen für alle Überzahlungen, die älter als sechs Monate seien.
Die Apotheke widersprach und verwies darauf, dass es keine gesetzliche Pflicht zur Lagerung von Restmengen gebe. Bei jeder Rezeptur sei eine frische Mitosyl-Tube verwendet worden, so ihre Begründung. Die Vorinstanzen – das Sozialgericht Münster und das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen – gaben der Apotheke recht und erklärten die Rückforderung für unzulässig.
Nun wird der Bundessozialgericht den Fall in einer der nächsten Verhandlungssitzungen behandeln. Die Brisanz des Streits hat zugenommen, da die Notfall-Gebührenordnung nicht mehr gilt und die Krankenkassen flächendeckend Rückforderungen geltend machen. Parallel dazu treibt das BMG eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) voran, die eine Abrechnung nur noch für Teilmengen vorschreiben würde – und damit ein mögliches Gerichtsurteil vorwegnehmen könnte.
Die geplante Reform würde einen tiefgreifenden Wandel in der Preisgestaltung von Rezepturarzneimitteln bedeuten und den Krankenkassen unabhängig vom Ausgang des Verfahrens mehr Kontrolle über die Erstattungen einräumen.
Die Entscheidung des Bundessozialgerichts wird zeigen, ob die Rückforderung der AOK Nordwest rechtmäßig ist. Sollte die Novelle der AMPreisV in Kraft treten, könnten die Kassen strengere Abrechnungsregeln durchsetzen – noch bevor der Rechtsstreit abgeschlossen ist. Apotheken müssten sich dann auf weitreichende finanzielle Anpassungen bei der Herstellung und Abrechnung von Rezepturen einstellen.






