Bundespolizei beschlagnahmt verbotenen Elektroschocker am Flughafen Köln/Bonn
Slavko HartungBundespolizei beschlagnahmt verbotenen Elektroschocker am Flughafen Köln/Bonn
Bundespolizisten am Flughafen Köln/Bonn entdeckten am 11. Juli 2025 in einem aufgegebenen Gepäckstück eines Passagiers einen verbotenen Elektroschocker. Das Gerät gehörte einem 42-jährigen marokkanischen Staatsbürger, der den Flughafen durchreiste.
Der Elektroschocker verfügte nicht über die vorgeschriebene Prüfplakette des Bundeskriminalamts (BKA). Nach dem deutschen Waffengesetz gelten solche Geräte als verbotene Waffen, wenn sie keine BKA-Zulassung aufweisen.
Die Behörden beschlagnahmten den Elektroschocker umgehend. Der Mann erklärte, er habe vorgehabt, das Gerät einem Freund zu überlassen, der auf einem Viehbetrieb arbeitet. Nach Abschluss der Ermittlungen durfte der Reisende seine Reise mit dem geplanten Flug fortsetzen.
Gegen den Passagier wurden später strafrechtliche Ermittlungen nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 des Waffengesetzes eingeleitet. Der Elektroschocker bleibt vorerst in polizeilichem Gewahrsam. Der Fall wird nun gemäß den deutschen Waffenvorschriften weiterverfolgt. Dem Mann drohen mögliche Strafen wegen Besitzes einer nicht zugelassenen verbotenen Waffe.






