Bundestag debattiert: Soll Schwarzfahren bald keine Straftat mehr sein?
Alexander MälzerBundestag debattiert: Soll Schwarzfahren bald keine Straftat mehr sein?
Am 13. November 2025 wird der Deutsche Bundestag über einen Gesetzentwurf beraten, der das Schwarzfahren entkriminalisieren soll. Der Vorstoß folgt auf jahrelange Kampagnen von Aktivist:innen und politischen Parteien, die die aktuellen Strafen als unverhältnismäßig hart kritisieren. Nach geltendem Recht kann das Erschleichen einer 60-Euro-Fahrt in manchen Fällen sogar zu einer Haftstrafe führen.
Aktuell gilt Schwarzfahren als Straftat nach Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs. Wer die fälligen Bußgelder nicht zahlen kann, riskiert Ersatzfreiheitsstrafen – zwischen 7.000 und 9.000 Menschen sitzen jährlich aus diesem Grund im Gefängnis. Allein in Nordrhein-Westfalen kostet ein Hafttag die Steuerzahler:innen 202,73 Euro.
Die Initiative Freedom Fund, die Menschen durch die Übernahme ihrer Strafen vor Haft bewahrt, hat bereits die Freilassung von fast 1.500 Betroffenen erreicht. Die Gruppe setzt sich zudem für einen kostenlosen Nahverkehr ein und argumentiert, dass die Kontrollen vor allem einkommensschwache Fahrgäste benachteiligen.
Einige Städte haben die Strafverfolgung bereits gelockert: In Nordrhein-Westfalen stellen Köln und Bonn bei Schwarzfahren keine Strafanzeige mehr. Die Linken und die Grünen fordern unterdessen die vollständige Streichung von Paragraf 265a und eine vollständige Entkriminalisierung.
Verkehrsunternehmen warnen jedoch vor finanziellen Einbußen. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen schätzt, dass Schwarzfahren die Branche jährlich zwischen 750 Millionen und einer Milliarde Euro kostet.
Die anstehende Bundestagsdebatte wird entscheiden, ob Schwarzfahren weiterhin als Straftatbestand gilt. Sollte der Gesetzentwurf verabschiedet werden, könnten Tausende Haftstrafen wegen unbezahlter Bußgelder vermieden werden. Das Ergebnis wird auch prägen, wie Städte und Verkehrsbetriebe künftig mit der Ahndung von Verstößen umgehen.