EU-Recht auf Reparatur: Mehr Nachhaltigkeit oder höhere Kosten für Verbraucher?
Alexander MälzerEU-Recht auf Reparatur: Mehr Nachhaltigkeit oder höhere Kosten für Verbraucher?
Die EU-Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ trat im Juli 2024 in Kraft. Sie soll es Verbrauchern erleichtern, defekte Elektro- und Haushaltsgeräte reparieren zu lassen. Die Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, müssen die Vorschriften bis Juli 2026 in nationales Recht umsetzen.
Nach der neuen Verordnung sind Hersteller verpflichtet, Reparaturen auch nach Ablauf der gesetzlichen Garantiezeit zu einem angemessenen Preis anzubieten. Ziel ist es, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und Abfall zu reduzieren. Doch viele in der Branche erwarten Herausforderungen.
Eine Umfrage zeigt, dass 63 % der Hersteller mit steigenden Reparaturkosten für Kunden rechnen. Gleichzeitig befürchten 68 % der Händler höhere Ausgaben – bedingt durch teurere Ersatzteile und gestiegene Lohnkosten. Zudem sorgen sich Händler um ihre Kapazitäten: 74 % geben an, nicht genug qualifizierte Fachkräfte zu haben, um die zunehmende Nachfrage nach Reparaturen zu bewältigen.
Für Verbraucher bleibt der Preis das größte Hindernis. Rund 70 % empfinden Reparaturen bereits jetzt als zu teuer im Vergleich zum Neukauf. Im Schnitt sind Kunden nur bereit, bis zu 22 % des ursprünglichen Produktpreises für eine Reparatur zu zahlen. Darüber hinaus glauben 62 % der Händler, dass Hersteller die Preise für Neugeräte erhöhen werden, um die Reparaturkosten auszugleichen – doch nur 37 % der Hersteller teilen diese Einschätzung.
Die Richtlinie könnte die Reparaturkosten weiter in die Höhe treiben und so ihre eigenen Nachhaltigkeitsziele untergraben. Hersteller, Händler und Verbraucher müssen sich an die neuen Regeln anpassen. Die vollständigen Auswirkungen hängen davon ab, wie das Gesetz umgesetzt wird und wie der Markt reagiert.






