19 June 2026, 00:24

Gericht kippt Edeka-Verbot: 30-Tage-Frist für Milchlieferanten fällt

Milchbauern müssen auf ihr Geld warten - Edeka gewinnt Rechtsstreit

Gericht kippt Edeka-Verbot: 30-Tage-Frist für Milchlieferanten fällt

Ein deutsches Gericht hat ein Verbot gegen die Supermarktkette Edeka aufgehoben. Mit dem Urteil darf der Händler mit dem Milchlieferanten Arla Foods Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen vereinbaren. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Lieferungen leicht verderblicher Milch- und Sahneprodukte zwischen 2021 und 2024.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Das Oberlandesgericht Düsseldorf kippte einen Bescheid des Bundesamts für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) vom Oktober 2024. Dies ist bereits das zweite Mal, dass ein Gericht eine Entscheidung der Behörde auf Grundlage des Lieferkettengesetzes revidiert. Das BLE hatte argumentiert, Edeka habe gegen das Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) verstoßen, das je nach Unternehmensumsatz eine Zahlung innerhalb von 30 Tagen für solche Lieferungen vorschreibt.

Das Gericht stellte fest, dass das BLE den Umsatz von Edeka falsch berechnet hatte, indem es unabhängige Einzelhändler in den Konzernumsatz einbezog. Dieser Fehler führte zu einer unzutreffenden Bewertung der Zahlungsfrist. Berichte aus dem Jahr 2023 hatten das BLE veranlasst, die 49-tägige Zahlungsfrist Edekas mit einem Milchlieferanten zu untersuchen.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßte die Entscheidung und kritisierte das BLE dafür, wiederholt rechtliche Grenzen zu überschreiten. Der HDE forderte die Behörde auf, künftig Zurückhaltung zu üben, sofern keine klaren Verstöße vorlägen. Zudem wies der Verband darauf hin, dass das AgrarOLkG bereits strengere Regelungen als die EU-Vorgaben vorsehe, was sich auf den Wettbewerb und die Verbraucherpreise auswirke.

Das BLE kann zwar keine direkte Berufung einlegen, könnte aber noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen. Der Fall unterstreicht die anhaltenden Auseinandersetzungen um die Durchsetzung des Lieferkettengesetzes. Händler und Lieferanten werden nun die weiteren rechtlichen Entwicklungen genau verfolgen.

Quelle