29 June 2026, 10:20

NRW fordert einfachere Regeln für schwimmende Solaranlagen auf Seen und Flüssen

Bundesratsinitiative für mehr schwimmende Photovoltaik

NRW fordert einfachere Regeln für schwimmende Solaranlagen auf Seen und Flüssen

Nordrhein-Westfalen drängt auf Lockerung der Vorschriften für schwimmende Solarparks

Das Bundesland hält die aktuellen Regelungen für zu streng und sieht darin ein Hindernis für den Ausbau dieser erneuerbaren Energiequelle. Mitte Mai hatte es ein Förderprogramm für Agri-Photovoltaik und schwimmende Solaranlagen wiederaufgelegt.

Der Landesverband Erneuerbare Energien Nordrhein-Westfalen (LEE NRW) hatte Umweltminister Oliver Krischer bereits im Januar Vorschläge unterbreitet, die eine Anpassung von Paragraf 36 des Wasserhaushaltsgesetzes fordern. Ziel ist es, die Genehmigung von schwimmenden Photovoltaik-Projekten zu erleichtern.

Aktuell sind in NRW sechs schwimmende Solaranlagen in Betrieb, darunter die mit 5,6 Megawatt größte Anlage in Bislich. Minister Krischer sieht vor allem im Niederrhein großes Potenzial für großflächige Projekte.

In der Vorlage wird kritisiert, dass die bestehenden Vorschriften zu starke Einschränkungen vorsehen – etwa bei der maximalen Flächenabdeckung und den Abstandsregeln zu Uferzonen. Vorgeschlagen werden höhere Obergrenzen für die Bedeckung sowie flexible Ausnahmeregelungen, die sich an den Gegebenheiten der Gewässer orientieren.

Nordrhein-Westfalen fordert die Bundesregierung auf, die Rahmenbedingungen anpassungsfähiger zu gestalten. Die geplanten Änderungen sollen den Ausbau schwimmender Solaranlagen vorantreiben, ohne ökologische Belange außer Acht zu lassen. Das Land hat bereits erste Schritte unternommen, um die Förderung solcher Projekte zu stärken.

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