NRW plant Wohnqualitätsgesetz gegen Slums und Mietwucher bis 2026
Alexander MälzerGesetz gegen mangelhafte Immobilien und unzumutbare Wohnungen - NRW plant Wohnqualitätsgesetz gegen Slums und Mietwucher bis 2026
Nordrhein-Westfalen stellt Entwurf für neues Wohnqualitätsgesetz vor – landesweite Standards für sicheres und bezahlbares Wohnen
Nordrhein-Westfalen hat einen Entwurf für das neue Wohnqualitätsgesetz vorgelegt, das einheitliche Mindeststandards für sicheres und bewohnbares Wohnen festlegt. Das Gesetz, das das Wohnungsstärkungsgesetz von 2021 ablösen soll, zielt auf vernachlässigte Immobilien, ausbeuterische Mietpraktiken und heruntergekommene Gebäude im gesamten Bundesland ab.
Der Gesetzentwurf führt eine Generalklausel ein, die vorsieht, dass alle Wohnräume sicher, instand gehalten und zum Bewohnen geeignet sein müssen. Zudem geht er gegen den Missbrauch von Wohnraum vor – etwa bei überbelegten Arbeiterunterkünften oder leerstehenden Gebäuden. Als letzte Maßnahme vor einer Enteignung sollen Behörden die Möglichkeit erhalten, vernachlässigte Immobilien unter Zwangsverwaltung zu stellen.
Zwölf Städte, darunter Dortmund, Essen und Wuppertal, hatten bereits vor der geplanten Einführung des Gesetzes im März 2026 Kontrollen gegen Sozialbetrug in minderwertigem Wohnraum eingeleitet. Der Entwurf wird nun in eine öffentliche Anhörung gegeben; Interessengruppen können bis Mitte April Stellungnahmen einreichen.
Das Gesetz sieht zudem ein Verbot ausbeuterischer Mietpraktiken vor und legt Mindeststandards für Arbeiterwohnheime fest. Auch Mieterinnen und Mieter werden künftig stärker in die Pflicht genommen, ihre Wohnungen instand zu halten. Die Debatte im Landtag ist für Juni vorgesehen.
Falls verabschiedet, wäre das Wohnqualitätsgesetz das erste landesweite Regelwerk in Nordrhein-Westfalen, das flächendeckend für angemessene Wohnverhältnisse sorgt. Ziel ist es, Wohnungsmissbrauch zu verhindern und gleichzeitig sicherzustellen, dass Immobilien bewohnbar und gut bewirtschaftet bleiben.






