03 April 2026, 06:23

Rewe verklagt: Warum die Rabattwerbung in der App vor Gericht landet

Schwarze und weiße Werbeplakat mit einer Zeichnung einer Butterdose mit Text und Zahlen.

Rewe verklagt: Warum die Rabattwerbung in der App vor Gericht landet

Rewe steht wegen irreführender Rabattwerbung vor Gericht

Der Supermarktkette Rewe droht eine Klage wegen ihrer Rabattwerbung in der App und auf Plakaten in den Filialen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat den Konzern verklagt, mit der Begründung, dass die Originalpreise der beworbenen Produkte nicht angegeben werden. Das Verfahren könnte richtungsweisend für die Rabattwerbung im deutschen Einzelhandel werden.

Im Mittelpunkt des Streits stehen die Aktionen in der Rewe-App und in den Märkten, bei denen etwa Söhnlein Brillant-Sekt mit einem Nachlass von 2 Euro beworben wird – ohne dass der ursprüngliche Preis ersichtlich ist. Verbraucherschützer kritisieren, dass Kund:innen so nicht beurteilen können, ob es sich um ein echtes Schnäppchen oder lediglich um eine Marketingstrategie handelt. Dies verstoße gegen die Paragrafen 3 und 5a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), so die Argumentation.

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Gabriele Bernhardt, Leiterin der Rechtsabteilung der Verbraucherzentrale, betont, dass Verbraucher:innen vollständige Preisinformationen benötigten, um einschätzen zu können, ob sich ein Einkauf lohne. Rewe hingegen verteidigt seine Vorgehensweise und argumentiert, dass sich die Rabatte auf die App selbst und nicht auf einzelne Produkte bezögen.

Das Landgericht Köln prüft nun die Sachverhalte. Die vorsitzende Richterin verwies auf unterschiedliche Rechtsauffassungen. Andere große Handelsketten wie Aldi, Lidl, Kaufland und Edeka verfolgen den Prozess mit großem Interesse. Bereits in jüngeren Urteilen – etwa des Oberlandesgerichts Düsseldorf (2022) und des Bundesgerichtshofs (2023) – wurden die Regeln für Rabattwerbung ohne klare Angabe der ursprünglichen Preise verschärft. Supermärkte mussten in der Vergangenheit bereits mehrfach vor Gericht zurückstecken.

Ein Urteil wird für den 19. November erwartet. Es wird klären, welche rechtlichen Grenzen für Rabattaktionen in Deutschland gelten. Sollte das Gericht gegen Rewe entscheiden, müsste der Konzern seine Werbepraxis ändern – mit möglichen Folgen für die gesamte Branche. Andere Händler könnten ebenfalls gezwungen sein, ihre Rabattdarstellung anzupassen. Die Entscheidung wird maßgeblich beeinflussen, wie Verbraucher:innen künftig Angebote bewerten können.

Quelle