Wie eine Frucht oder Wortstellung über 1.000 Euro Strafe entscheiden kann
Slavko HartungWie eine Frucht oder Wortstellung über 1.000 Euro Strafe entscheiden kann
In Deutschland kann der Preis einer Beleidigung von der Wortstellung, Abkürzungen oder sogar der Wahl einer Frucht abhängen. Der Anwalt und Sprachwissenschaftler Roger "Flaming" Reisertsch hat sich auf dieses Nischenthema spezialisiert – die sogenannte Malediktologie. Seine Forschungen zeigen, wie bestimmte Formulierungen zu Bußgeldern führen können, während andere überraschend harmlos bleiben.
Wer eine hochrangige AfD-Politikerin als "Nazischlampe" bezeichnet, muss mit 1.200 Euro Strafe rechnen. Doch schon kleine Änderungen machen einen Unterschied: Kürzt man sie zu "NS" ab oder stellt die Wörter um, können sich die rechtlichen Konsequenzen verschärfen oder abschwächen. Reisertsch warnt besonders vor tierbezogenen Schimpfwörtern – sie ziehen nicht nur Beleidigungsklagen nach sich, sondern oft auch Klagen von PETA.
Obst- und Gemüsebezeichnungen sind dagegen selten justiziabel – mit einer Ausnahme: die Pflaume. Klassische Schimpfwörter wie "Du Trottel!" oder "Schurke!" haben dagegen mit der Zeit ihre Schärfe verloren. Wer Ärger vermeiden will, sollte laut Reisertsch stattdessen Politikernamen verwenden. Sein Buch und die Website *www.gibmirkeinetiernamen.de listen 1.024 generierte Varianten auf – etwa "Du Olaf!" –, die Andeutungen wie "verschwiegen", "abschiebefreundlich" oder "latent rassistisch"* transportieren.
Zwar sind Bezeichnungen wie "Du Orban!" oder "Du blöder Trump!" nicht strafbar, doch Drohungen von bis zu 2.500 Euro Bußgeld gibt es etwa für "SPD-Anhänger". Reisertsch gibt zu, solche politikbasierten Sticheleien selbst im Alltag zu nutzen – warnt aber, dass Gerichte sie trotzdem als üble Nachrede werten könnten.
Seine Arbeit belegt: In Deutschland haben Beleidigungen ein präzises juristisches Gewicht. Die Datenbank mit Politikernamen als Schimpfwort-Ersatz bietet eine kreative – wenn auch nicht risikofreie – Alternative zu herkömmlichen Beschimpfungen. Die Grenze zwischen harmloser Spöttelei und teurer Strafe bleibt schmal.