26 April 2026, 12:32

Zoll gibt 20.000 Cannabissamen nach rechtlicher Prüfung zurück

Schwarze und weiße Strichzeichnung einer Cannabis Sativa-Pflanze mit beschrifteten Blättern und Stängeln.

Zoll gibt 20.000 Cannabissamen nach rechtlicher Prüfung zurück

Deutsche Zollbehörden haben 20.000 Cannabissamen an ihren niederländischen Eigentümer zurückgegeben, nachdem eine rechtliche Prüfung stattgefunden hatte. Die Sendung war Anfang August in der Nähe der niederländischen Grenze im Kreis Viersen zunächst beschlagnahmt worden. Später bestätigten die Behörden, dass die Samen nach geltenden Vorschriften legal nach Deutschland eingeführt werden durften.

Die Samen wurden bei einer Routinekontrolle an der Grenze sichergestellt. Zollbeamte in Krefeld leiteten gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Ermittlungen zur Rechtmäßigkeit der Lieferung ein. Nach Prüfung des Falls stellten sie fest, dass die Samen unter die deutschen Regelungen für Vermehrungsmaterial fallen.

Der Eigentümer, ein niederländisches Unternehmen, das auf den Handel mit Cannabissamen spezialisiert ist, kooperierte mit den Ermittlungen. Am 22. Oktober 2025 gaben die Behörden die gesamte Sendung offiziell zurück. Anklagen wurden nicht erhoben, da der Import den nationalen Gesetzen entsprach.

Die Entscheidung bestätigt, dass Cannabissamen, sofern sie als Vermehrungsmaterial eingestuft werden, weiterhin legal nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Die 20.000 Samen befinden sich nun wieder im Besitz des ursprünglichen Eigentümers. Die Zollbehörden haben das Verfahren ohne weitere Maßnahmen eingestellt.

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